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Wie läuft Mediation?
Nach
Ihrer Anmeldung treffen Sie sich mit einem Mediator/einer
Mediatorin, die jeweils juristisch und psychologisch ausgebildet
sind. In diesem Erstgespräch erläutern wir Ihnen das allgemeine
Vorgehen und klären mit Ihnen gemeinsam, ob Mediation für
Sie beide zu diesem Zeitpunkt das geeignete Verfahren ist.
Wenn Sie sich geeinigt haben, sich auf diesen Weg einzulassen,
haben Sie beide die Möglichkeit, die Trennungssituation aus
Ihrer Sicht zu schildern. Ein nächster Schritt ist das Sammeln
aller Konfliktpunkte. Bevor die Ideen zu einer Lösung der
anstehenden Probleme gesammelt werden, benennen beide Partner
die jeweiligen Interessen und Bedingungen für ihre Ansprüche.
Oft sind diese unterschiedlich, deshalb ist ein genaues Herausarbeiten
der Interessenlage wichtig um verschiedene Lösungen für ein
Problem zu suchen. Bei der Entscheidung für eine bevorzugte
Lösung werden alle denkbaren Vor- und Nachteile besprochen
damit ein sachgerechtes und faires Ergebnis für beide Partner
- für die Familie - entsteht. Die getroffenen Vereinbarungen
zu den einzelnen Punkten können nun sinnvoll miteinander verknüpft
werden. Eine schriftliches Ergebnis - ein sogenanntes Memorandum
- beschließt die Mediation und kann als Grundlage für eine
notarielle Urkunde oder zur Vorlage bei Gericht dienen.
Mediation regelt die Probleme
der Zukunft
In der Mediation werden keine Beziehungsprobleme
aufgearbeitet, sondern die konkreten mit der Scheidung verbundenen
praktischen Probleme der Gegenwart und Zukunft gelöst. Mediation
ist somit die Chance, die Vergangenheit hinter sich zu lassen
und sich auf die Zukunft zu konzentrieren.
Mediation ist keine Rechtsberatung
Wir als MediatorInnen dürfen Sie nicht als
Parteien rechtlich beraten, sondern verhalten uns strikt neutral.
Unsere Rolle ist es, Sie dabei zu unterstützen, fair, direkt
und effektiv miteinander zu verhandeln. Natürlich können Sie
in jedem Stadium des Mediationsprozesses anwaltlichen Rechtsrat
einholen, denn Sie sollen nicht aus Unkenntnis auf etwas Wesentliches
verzichten. Da Sie Partner, nicht Gegner in Ihren Entscheidungen
sind, können Sie mit einer tragfähigen Vereinbarung nur beide
einverstanden sein. Dabei wird Sie keiner zu etwas zwingen.
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