"Was ist alles bei der Trennung zu bedenken
?"
Welchen Einfluss hat die Trennung
auf die Gewährung von Erziehungsgeld ?
Das Erziehungsgeld hängt vom Einkommen
ab. Während der ersten sechs Monate wird es nur
gewährt, wenn die Ehegatten zusammen nicht mehr
als 100.000 DM und allein Erziehende 75.000 DM verdienen.
Nach sechs Monaten reduziert sich das anrechenbare
Einkommen auf 29.400 DM bzw. 23.700 DM. Jedes weitere
Kind ist mit 4.200 DM zu berücksichtigen. Bei einer
Trennung ist immer zu prüfen, ob die Einkommensgrenze
für allein erziehende Eltern nach wie vor überschritten
ist. Häufig besteht nach der Trennung wieder ein
Anspruch auf Erziehungsgeld.
Ich bin mit dem Vater unseres
gemeinsamen Kindes nicht verheiratet. Wir haben
uns vor kurzem getrennt. Habe ich einen Anspruch
auf Unterhalt ?
Bei nicht miteinander verheirateten
Eltern hat die Mutter einen Unterhaltsanspruch gegen
den Vater. Die Verpflichtung zur Zahlung beginnt
frühestens vier Monate vor der Geburt und endet
regelmäßig drei Jahre nach der Geburt, wenn von
der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes
eine Erwerbstätigkeit nicht zu erwarten ist.
Wir haben uns vor kurzem getrennt.
Um den Unterhaltsanspruch für mich und meine Kinder
berechnen zu können, benötige ich Informationen
zu den Einkommensverhältnissen meines Ehemannes.
Der verweigert aber die Auskunft und Vorlage von
Unterlagen mit dem Hinweis, dass er Selbstständig
sei und er sich gegenüber seinen Mitgesellschaftern
verpflichtet habe, die Geschäftsunterlagen vertraulich
zu behandeln und er diese erst im Scheidungsverfahren
dem Gericht vorlegen werde. Ist dies rechtens ?
Nein, Ihr Ehemann hat bereits zum
Zeitpunkt der Trennung Auskunft über seine Einkommens-
und Vermögensverhältnisse zu geben, damit Sie den
Unterhalt bestimmen können. Hierzu muss er die Geschäftsunterlagen,
Steuererklärungen und Steuerbescheide der letzten
drei Jahre vorlegen. Bereits mit der nach Möglichkeit
schriftlichen Aufforderung, Auskunft zu erteilen,
setzen Sie Ihren Ehemann in Verzug. Von diesem Zeitpunkt
an besteht die Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen.
Wir haben uns vor einigen Wochen
getrennt, leben aber noch in der gemeinsamen Wohnung.
Kann meine Ehefrau von mir verlangen, dass ich aus
der Wohnung ausziehe ?
In der Regel darf sie das nicht. Eine
Zuweisung der Wohnung an Ihre Ehefrau wäre nur erforderlich,
um eine schwere Härte für Sie oder die Kinder zu
vermeiden. Dies ist beispielsweise dann der Fall,
wenn ein Zusammenleben durch wiederholtes alkoholbedingtes
Randalieren, Bedrohungen und ständige Lärmbelästigungen
für den anderen Ehegatten bzw. die Kinder nicht
mehr zumutbar ist. Ansonsten ist die Zuweisung der
Wohnung an einen Ehegatten eher die Ausnahme.
Meine Ehefrau meint, dass ich
keinen Anspruch auf Umgang mit meiner Tochter habe,
wenn an den Umgangswochenenden meine neue Lebenspartnerin
anwesend ist. Ist das wirklich so ?
Die Anwesenheit einer neuen Lebenspartnerin
ist sicherlich kein Grund, Ihnen den Umgang mit
Ihrer Tochter zu verweigern. Allerdings sollten
Sie zu Beginn einer Trennung vermeiden, gemeinsam
mit dem Kind und der neuen Lebenspartnerin in den
Urlaub zu fahren. Eltern sollten sich auf eine Übergangsphase
verständigen, um das Kind aus dem Partnerkonflikt
herauszuhalten.
Mein Ehemann und ich haben uns
getrennt. Bisher bin bei meinem Ehemann familienversichert
gewesen. Muss ich mich sofort nach der Trennung
um eine eigene Krankenversicherung kümmern ?
Nein. Während der Trennungszeit sind
Sie nach wie vor über die Familienversicherung Ihres
Ehemannes versichert. Der Versicherungsschutz endet
allerdings mit Rechtskraft der Scheidung. Ab diesem
Zeitpunkt können Sie die freiwillige Mitgliedschaft
in der gesetzlichen Krankenversicherung begründen.
Der Antrag muss allerdings innerhalb von drei Monaten
nach Rechtskraft der Scheidung erfolgen.
Sind wir noch im Jahr der Trennung verpflichtet,
die Steuerklassen zu wechseln ?
Im Jahr der Trennung können Sie die bisherigen
Steuerklassen beibehalten. Erst im darauffolgenden
Jahr sind Sie verpflichtet, die Steuerklassen
I (Ledige, Verwitwete, getrennt lebende Ehepartner
ohne Kind) bzw. II (allein Stehende mit Kind)
zu wählen. Beide Ehegatten sind im Trennungsjahr
noch verpflichtet, der Zusammenveranlagung zur
Einkommenssteuer zuzustimmen. Eventuell auftretende
steuerliche Nachteile müssen aber ersetzt werden.
Wann habe ich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
?
Mit dem Vorschuss soll der Mindestunterhalt für
ein allein erziehende Eltern sichergestellt werden.
Er wird bis zum 12. Lebensjahr und maximal für
die Dauer von sechs Jahren gewährt. Bei Zahlungsverweigerung
des Vaters sollte man umgehend das Jugendamt aufsuchen,
da die Behörde rückwirkend nur bis zum Monat vor
Antragsstellung zahlt.